Ehrenordnung

Gültig ab 01.06.2018

 

1.     Präambel

Dem Ziel, Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlass und wegen besonderer Veranlassung zu ehren, wurden in der Abteilungsversammlung vom 24.04.2018 aufgrund des eingebrachten Vereinsausschluss-Beschlusses die nachfolgenden Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen verabschiedet und dokumentiert.

Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein möglicher Rechtsanspruch von Seiten der Vereinsmitglieder nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Vornahme der Ehrung dem Vereinsausschuss vorbehalten bleibt.

Die Durchführung von Ehrungen erfolgt regelmäßig alle zwei Jahre in der Jahreshauptversammlung des TSV Beratzhausen. Dringende Gründe können zu einer Abweichung von diesem Turnus führen. Die Teilnehmer sind der Vorstand oder dessen Vertreter, der Ehrenbeauftragte sowie das ausgezeichnete Mitglied

 

 

2.     Allgemeine Voraussetzungen

Ehrungen sollen an Mitglieder ausgehändigt werden:

a) Wegen ihres besonderen Einsatzes,

b) für langjährige tatkräftige Unterstützung des Vereins und

c) für die langjährige Verbundenheit und Treue zum Verein.

 

Als deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung für verdiente Vereinsmitglieder ist die Verleihung einer Ehrennadel in verschiedenen Ausführungen vorgesehen.

Ausschlaggebend hierfür ist eine zusammenhängende Mitgliedschaftsdauer bzw.  Funktionstätigkeit im Verein. Für die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft zählt der Tag des Beitritts zum TSV Beratzhausen. Im Falle eines Neueintritts nach Kündigung zählt die Zeit ab dem Neueintritt. Funktionäre sind alle im Hauptverein ehrenamtliche Helfer einschließlich der jeweiligen Abteilungsleiter. Die Ehrungen für Funktionstätigkeiten in den Abteilungen obliegen den Abteilungen selbst. Zusätzlich sind Einzelfallbeschlüsse aufgrund besonderer Dienste möglich. Hier ist eine Mitgliedschaft im Einzelfall wegen der besonderen Verdienste für den Vereinszweck keine notwendige Voraussetzung. Generell gilt: Der endgültige Beschluss für die Ehrung obliegt immer dem Vereinsbeirat.

 

 

3.     Der TSV Beratzhausen e.V. 1925 verleiht folgende Ehrungen

3.1  Verleihung der Ehrennadel für langjährige Mitgliedschaft:

  • Silber für 25 jährige Mitgliedschaft
  • Gold für 40 jährige Mitgliedschaft
  • Gesonderte Ehrennadel für 50 jährige Mitgliedschaft

 

3.2  Verleihung der Ehrennadel für ehrenamtliche Funktionstätigkeit:

  • Bronze für 10 jährige ehrenamtliche Funktionstätigkeit
  • Silber für 15 jährige ehrenamtliche Funktionstätigkeit
  • Gold für 20 jährige ehrenamtliche Funktionstätigkeit

 

3.3   Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand

Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand ist durch Übergabe einer Urkunde seitens des Vereins zu dokumentieren. Diese sind ab ihrer Ernennung von der Beitragszahlung befreit, behalten jedoch ausdrücklich alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes entsprechend der Vereinssatzung. Des Weiteren ist ein Ehrenmitglied und ein Ehrenvorstand beitragsfrei und Ehrengast bei allen Veranstaltungen des TSV Beratzhausen.

 

3.3.1     Ehrenmitglied

  • Wird verliehen für besondere Verdienste zugunsten des TSV Beratzhausen
  • Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Beschluss vom Vereinsbeirat

 

3.3.2     Ernennung zum Ehrenvorstand

  • Das Mitglied soll mindestens 8 Jahre das Amt des 1. Vorstandes ausgeübt haben
  • Die Ernennung erfolgt auf Beschluss des Vereinsausschusses
  • Mehrere Mitglieder können gleichzeitig zum Ehrenvorstand ernannt werden

 

 

4.     Ehrungen aus sonstigen Anlässen

Der Vereinsausschuss ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftstätigkeit, im Interesse des Vereins sonstige Ehrungen der Vereinsmitglieder zu bestimmten Anlässen (Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten usw.) vorzunehmen. Die Verleihung dieser Anerkennungsgeschenke (Sachgeschenk, Blumen, o.a.) kann der Vereinsausschuss den Abteilungen übertragen.